Was eine SECURVITA-Studie zur Homöopathie zeigt

Zwei Argumente auf einen Streich

Es gibt Studien, die die Wirksamkeit von Homöopathie belegen. Und es gibt auch Studien, die sich mit ihrer Wirtschaftlichkeit beschäftigen. Beides, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Homöopathie zeigt eine Studie der Krankenversicherung SECURVITA, die bereits 2020 ausgewertet wurde. Unser Wissenschaftliche Arbeitskreis hatte sich damals damit beschäftigt und sie sehr überzeugend gefunden. Diese retrospektiv durchgeführte Versorgungsstudie liefert jetzt in der Diskussion um die geplante Gesundheitsreform von Ministerin Nina Warken wichtige Pluspunkte für den Erhalt der Homöopathie als freiwillige Kassenleistung. Eigentlich wären es sogar Argumente für viel mehr Homöopathie.

Die Gesundheitsdaten von 15.700 homöopathisch behandelten SECURVITA-Versicherten wurden mit einer entsprechend großen Kontrollgruppe verglichen. Die Homöopathie-Nutzenden waren drei Jahre lang regelmäßig in homöopathischer Behandlung als Kassenleistung, während die Menschen in der Vergleichsgruppe nur konventionelle Medizin erhielten.

Die Daten über den jeweiligen Gesundheitszustand wertete die Gesundheitsforen Leipzig GmbH aus – laut SECURVITA ein anerkanntes Institut für Gesundheitsökonomie. Wie die SECURVITA berichtet, zeigt die Auswertung unter vielen Aspekten den Vorteil der homöopathischen Behandlung.

Zunächst, dass die Gruppe der Homöopathie-Nutzer weniger Kosten schaffende Leistungen brauchte: weniger Krankenhausaufenthalten, weniger Arzneimittel, weniger Krankentage als die konventionell behandelte Vergleichsgruppe.

Bei den Erwachsenen ging die Zahl der Krankenhauseinweisungen wegen Depressionen in der dreijährigen homöopathischen Behandlung um 10 % zurück. Im Vergleich dazu stiegen diese Erkrankungen bei den nur konventionell Behandelten um fast 33%.

Die Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage verlief ähnlich. Denn gerade durch Depressionen entstehen üblicherweise besonders viele Arbeitsunfähigkeitstage, wodurch dieses Krankheitsbild wirtschaftlich bedeutsam ist. Durch die homöopathische Behandlung konnte die Zahl der AU-Tage um knapp 17% reduziert werden, während sie sich bei der Vergleichsgruppe um über 17% erhöhte.

Bei Krebs- und Schwer-Erkrankten ging ebenfalls der Bedarf an Antidepressiva, wie auch der Schmerzmittel zurück. Das bedeutet, sie hatten weniger Schmerzen und waren seelisch weniger belastet.

Große Vorteile weist die Studie gerade für Kinder aus, die ebenso von der Homöopathie profitieren. Insbesondere brauchen Homöopathie-Kinder weniger Antibiotika. Bei den Kleinkindern sank innerhalb der drei beobachteten Jahre der Antibiotika-Verbrauch um 17 %, während er gleichzeitig bei der Vergleichsgruppe um 74 % stieg. Dieser Faktor bedingt nicht nur geringere Kosten der Behandlungen, sondern, wie bekannt ist, einen langfristigen gesundheitlichen Nutzen, wie weniger Rezidive durch ein gesünderes Mikrobiom und weniger Resistenzen und weitere Folgeerkrankungen.

Das schlägt sich dann auch darin nieder, dass die homöopathische Behandlung auch bewirkte, dass bei den erfassten homöopathisch behandelten Kleinkindern Allergien, Neurodermitis und Asthma zurückgingen, während sie bei der Vergleichsgruppe von Jahr zu Jahr anstiegen.

Ermöglicht werden diese Vorteile durch die bisherige Regelung, Homöopathie als freiwillige Kassenleistung anbieten zu können, und für Kinder bis 12 Jahre auch als Regelleistung mit der gesetzlichen Erstattung der naturheilkundlichen Arzneimittel. Diese Leistungen will das Bundesgesundheitsministerium in Zukunft verbieten: Sowohl die freiwilligen Angebote einzelnen Krankenkassen als auch die Leistungen, die bisher allen gesetzlich versicherten Familien zustanden und von vielen Kinderärzten und -ärztinnen mit Zusatzqualifikation Homöopathie genutzt werden.

Die Studie weist darauf hin, dass nicht nur die privaten Haushalte dadurch mit zusätzlichen Behandlungs- und Medikamentenkosten belastet werden. Auch die Solidargemeinschaft der Versicherten wird die Nachteile zu tragen haben.

Susanna Boldi-Labusga

Nachzulesen im gedruckten Mitgliederheft der SECURVITA 3/2026 und online:

https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/auszuege_SECURVITAL/202603/seite_14-15.pdf

und

https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/auszuege_SECURVITAL/202004/securvital_0420_6-11.pdf