Akuelles
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tierhomöopathie
Das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Tierhomöopathie entschieden: Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Dies ist eine wichtige Entscheidung zu Gunsten der Tierheilpraktiker*innen die nun auch weiterhin mit Humanhomöopathika behandeln dürfen. Die Begründung des Urteils können Sie in der Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht nachlesen.